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Formulare/Dokumente

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Dispensation vom Unterricht

Die Schulordnung sieht vor, dass die Kinder und Jugendlichen aller Bekenntnisse an den hohen Feiertagen ihrer Religion vom Unterricht dispensiert werden können (§30 Schulordnung des Kantons Basel-Stadt).

Die Teilnahme an hohen religiösen Feiertagen geht nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.

Mit der untenstehenden Erklärung können Sie die Abwesenheit Ihres Kindes vom Unterricht für alle hohen religiösen Feiertage Ihrer Religion während des laufenden Schuljahres begründen. Der verpasste Schulstoff muss vor- oder nachgearbeitet werden.

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